Aktive Beamte/Richter erhalten nach dem Gesetz der Landesregierung über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 eine Einmalzahlung für das Jahr 2007 in Höhe von 200 Euro (Anwärter 100 Euro), ggf. gekürzt entsprechend der Teilzeit, sofern am 02. Mai 2007 ein Besoldungsanspruch besteht.
Versorgungsempfänger erhalten eine Einmalzahlung, sofern am 02. Mai 2007 ein Anspruch auf Versorgungsbezüge besteht. Die Einmalzahlung berechnet sich nach dem jeweils maßgebenden Ruhegehaltssatz und Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes sowie des Unterhaltsbeitrages aus 200 EUR. Hat der Versorgungsempfänger aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder aus einem zweiten Versorgungsbezug bereits eine Einmalzahlung erhalten, wird eine weitere Einmalzahlung nicht gezahlt.