Wir wenden seit 01.03.2013 das elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) an. Beim Abruf der ELStAM-Änderungslisten im April 2013 sind technische Probleme aufgetreten. Diese haben für die betroffenen Fälle zu einer falschen Lohnsteuerberechnung im Abrechnungsmonats April 2013 geführt. Hierfür möchten wir um Entschuldigung bitten.
Die technischen Probleme sind zwischenzeitlich behoben. Alle für die Monate März und April 2013 ergangenen ELStAM-Änderungsmeldungen werden im Rechenlauf Mai 2013 (Bezüge der Arbeitnehmer für Mai 2013, Bezüge der Beamten/Versorgungsempfänger für Juni 2013) verarbeitet. Eventuell erfolgte falsche Lohnsteuerberechnungen werden dabei, rückwirkend ab 01.03.2013, berichtigt.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass die im Laufe des Monats Mai 2013 erfolgten Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Arbeitgeber erst im Folgemonat (Juni 2013) abgerufen werden können. Dadurch ist eine Berücksichtigung auch erst bei der nächsten Abrechnung (ggf. rückwirkend) möglich. Diese zeitliche Verschiebung ist systembedingt und kann unsererseits nicht beeinflusst werden.