Der Bundesrat hat am 10.07.2015 der Erhöhung des Kindergeldes rückwirkend ab Januar 2015 zugestimmt. Daher erhöht sich das Kindergeld ab 01.01.2015 um 4 Euro von bisher 184 Euro auf 188 Euro für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind von 190 Euro auf 194 Euro und für das vierte und weitere Kinder von 215 Euro auf 219 Euro.
Die laufende Zahlung des erhöhten Kindergeldes und die Nachzahlung für zurückliegende Monate, in denen ein Kindergeldanspruch vorgelegen hat, werden mit dem Bezügemonat September 2015 erfolgen. Die Abwicklung für zurückliegende Monate kann in Einzelfällen auch später erfolgen. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.
Ab Januar 2016 wird das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht. Es beträgt dann 190 Euro jeweils für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und weitere Kinder jeweils 221 Euro.