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Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Familienzuschlag

Artikel 19. Juli 2011

Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Familienzuschlag

Nach Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg kann nunmehr im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung auch für eine eingetragene Lebenspartnerin bzw. einen eingetragenen Lebenspartner der ehebezogene Teil des Familienzuschlags rückwirkend ab 01.01.2011 – ggf. auf Antrag bereits ab 01.01.2009 – gezahlt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Falls Sie dem Landesamt bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft angezeigt haben, wurden Sie schon von uns angeschrieben.
Sofern Sie das Landesamt bisher noch nicht über das Bestehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft informiert haben, legen Sie uns bitte den Vordruck LBV 538b1 mit den entsprechenden Nachweisen vor.
Damit die Zahlung bereits im Abrechnungsmonat September erfolgen kann, müssen die notwendigen Unterlagen bis spätestens 01.08.2011 dem LBV vorgelegt werden.
Über Ansprüche vor dem 01.01.2009 werden wir nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens separat entscheiden.