Wir weisen noch einmal darauf hin, dass mit Beginn des 4. Quartals (ab 01.10.2014) alle eventuell noch vorhandenen Behandlungsausweise für die ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung ihre Gültigkeit verlieren.
Ärzte bzw. Zahnärzte dürfen ab dem 01.10.2014 nur noch die Krankenversichertenkarte annehmen.
Die von der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingeräumte Übergangsregelung, wonach im 3. Quartal 2014 trotz Einführung der Krankenversichertenkarte in besonderen Einzelfällen die Leistungen auch noch über den Behandlungsausweis abgerechnet werden konnten, besteht ab sofort nicht mehr.
Die Heilfürsorgeberechtigten, die noch im Besitz von Behandlungsscheinen sind, werden gebeten, diese umgehend an ihre Dienststelle zurückzugeben.