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Heilfürsorge – Einlesen der Krankenversichertenkarte in der Praxis zwingend erforderlich

Artikel 26. Januar 2015

Heilfürsorge – Einlesen der Krankenversichertenkarte in der Praxis zwingend erforderlich

Für eine korrekte und fehlerfreie Abrechnung der erbrachten Leistungen wie z.B. ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittelanwendungen, Hilfsmittel etc. ist es zwingend erforderlich, dass die Krankenversichertenkarte in der Arzt – bzw. Zahnarztpraxis eingelesen wird und diese Daten auch vollständig in die Praxisverwaltungssysteme übernommen werden.
Bereits manuell vorhandene Daten müssen nach dem Einlesen der Karte aktualisiert bzw. überschrieben werden.

Bitte weisen Sie bei der Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte in der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis darauf hin. Dadurch unterstützen Sie sowohl die Abrechnungszentren als auch die Heilfürsorgestelle in deren Bestreben, eine zeitnahe und reibungslose Abrechnung zu ermöglichen.