Die zum 01.07.2014 für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie technische Beamtinnen und Beamte der Landesfeuerwehrschule eingeführte Krankenversichertenkarte bleibt auch nach dem 01.01.2015 gültig.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen werden bei den sonstigen Kostenträgern wie z.B. der Heilfürsorge weiterhin nur Krankenversichertenkarten ohne Lichtbild ausgegeben. Dem gegenüber können gesetzlich Krankenversicherte ab dem 01.01.2015 nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen, da deren alte Chipkarten ohne Lichtbild dann ungültig werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.