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Infektions- bzw. Impfschutz

Artikel 30. September 2015

Infektions- bzw. Impfschutz

Polizeibeamtinnen und -beamte werden vermehrt in den Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen des Landes tätig werden. In diesem Zusammenhang tritt immer häufiger die Frage des Impfschutzes der Beamtinnen und Beamten gegen übertragbare Krankheiten auf.

Der Polizeiärztliche Dienst hat hierzu in einem Merkblatt Hinweise gegeben, die auch für die heilfürsorgeberechtigten Beamtinnen und Beamten der Landesfeuerwehrschule gelten.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der gesetzlichen Unfallversicherung sowie in den einschlägigen Gesundheitsinformationen des PÄD in Polizei-Online im Themenbereich Infektionskrankheiten und Vorbeugung (Link für den Aufruf aus dem Intranet der Polizei: http://moss.polizei-online.bwl.de/Service/Gesundheit/Seiten/default.aspx).