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Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg (§ 8 TVÜ-Länder)
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Vergütungsgruppenzulagen (§ 9 TVÜ-Länder)
Ein Informationsschreiben finden Sie hier.
Für Auskünfte hinsichtlich der Problematik des möglichen Bewährungs- oder Fallgruppenaufstiegs (Nr. 1 des Informationsschreibens), unter gleichzeitigem Wegfall der Zahlung eines Strukturausgleichs, steht Ihnen Herr Preis, Arbeitsgebiet 4154 (Telefon 0711 3426-2913) zur Verfügung.