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Information für die am 01.11.2006 nach dem TVÜ-Länder aus dem Geltungsbereich des BAT in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten

Artikel 12. August 2011

Information für die am 01.11.2006 nach dem TVÜ-Länder aus dem Geltungsbereich des BAT in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten

Mit dem Änderungsvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Länder vom 10.03.2011 haben sich für die übergeleiteten ehemaligen Angestellten neue tarifvertragliche Möglichkeiten (antragsabhängig) ergeben. Diese Möglichkeiten beziehen sich auf die Themenkreise
  • Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg (§ 8 TVÜ-Länder)
  • Vergütungsgruppenzulagen (§ 9 TVÜ-Länder)

Ein Informationsschreiben finden Sie hier.

Für Auskünfte hinsichtlich der Problematik des möglichen Bewährungs- oder Fallgruppenaufstiegs (Nr. 1 des Informationsschreibens), unter gleichzeitigem Wegfall der Zahlung eines Strukturausgleichs, steht Ihnen Herr Preis, Arbeitsgebiet 4154 (Telefon 0711 3426-2913) zur Verfügung.