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Keine Zahlung von Urlaubsgeld 2007 für tarifvertraglich Beschäftigte

Artikel 01. August 2007

Keine Zahlung von Urlaubsgeld 2007 für tarifvertraglich Beschäftigte

Bereits im Jahr 2003 wurde durch die Arbeitgebervertretung der Länder der Tarifvertrag über die Zahlung eines Urlaubsgelds zum 31.07.2003 gekündigt. Bis zu einer, diesen gekündigten Tarifvertrag ersetzenden Vereinbarung, gibt es eine “tarifvertragliche Nachwirkung”. Dies bedeutet, dass für die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Beschäftigten weiterhin der gekündigte Tarifvertrag anzuwenden war. Die tarifliche Nachwirkung wurde durch das ab 01.11.2006 neu geltende Tarifrecht (Tarifverträge TV-L und TVL-Ü) beendet. Im neuen Tarifrecht ist die Zahlung eines Urlaubsgelds nicht mehr vorgesehen.