Im Feld 28 der Lohnsteuerbescheinigung (Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung) sind erstmals ab dem Kalenderjahr 2012 auch die Mindestpauschalen nach der Steuerberechnungsformel (soweit sie der Lohnsteuerberechnung zugrunde gelegen haben) zu bescheinigen.
Ausführliche Erläuterung siehe hier