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Neuer Beihilfeantragsvordruck

Artikel 20. April 2016

Neuer Beihilfeantragsvordruck

Der Beihilfeantragsvordruck wurde neu gestaltet, damit dieser zukünftig mit technischer Unterstützung bearbeitet werden kann.

Die Beantragung von Beihilfeleistungen erfolgt nun getrennt von der Mitteilung über die Änderung persönlicher Daten.

LBV 301:
Mit diesem Vordruck reichen Sie Ihre Rechnungen und Belege zur Beihilfeerstattung ein. Dieser Vordruck ist sowohl bei Erstanträgen als auch bei wiederholter Antragstellung immer zwingend notwendig.

LBV 301 ANLAGE:
Mit diesem Vordruck teilen Sie uns Änderungen der persönlichen Daten von Ihnen oder Ihren Angehörigen (z.B. beim Krankenversicherungsschutz) mit.

Bei erstmaliger Beihilfeantragstellung ist dieser Vordruck zwingend vorzulegen, damit wir notwendige Prüfungen bezüglich des Beihilfeanspruchs und der Beihilfegewährung durchführen können.

Jedem in Papierform versandten Beihilfebescheid wird künftig ein neuer, personalisierter Beihilfeantragsvordruck LBV301 beigelegt, der bereits mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Personalnummer und Arbeitsgebiet vorausgefüllt ist. Sollten Sie die Anlage benötigen, finden Sie diese im Bereich Vordrucke. Gerne können Sie die Anlage bei Bedarf auch bei der Servicestelle anfordern.

Die neuen Beihilfeantragsvordrucke werden voraussichtlich am 27. April 2016 im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg (GABl) bekannt gegeben.

Wir bitten Sie, ab sofort nur noch die neuen Beihilfeantragsvordrucke zu verwenden.

 

Den Antragsvordruck LBV301 finden Sie hier.

Die Anlage LBV 301 ANLAGE finden Sie hier.