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Steuerliche Entlastung durch Erhöhung des Grundfreibetrags

Artikel 19. April 2016

Steuerliche Entlastung durch Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Bundesrat hat am 01.02.2013 dem „Gesetz zum Abbau der kalten Progression“ zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet eine Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrages zur Sicherung des Existenzminimums von bisher 8.004 Euro (jährlich) auf 8.130 Euro im Jahr 2013 und auf 8.354 Euro im Jahr 2014. Die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.130 Euro für das Jahr 2013 wurde rückwirkend ab 01.01.2013 der Lohnsteuerberechnung zugrunde gelegt. In den Gehaltsmitteilungen für Februar 2013 (Arbeitnehmer) bzw. März 2013 (Beamte) ist die steuerliche Berücksichtigung für den laufenden Monat und die steuerliche Erstattung für die bereits abgerechneten Monate des Jahres 2013 ausgewiesen.