Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt derzeit an jeden Steuerpflichtigen eine steuerliche Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer ist auch für den Arbeitgeber von Bedeutung. Zukünftig dient sie als Ordnungsmerkmal für die Übermittlung der Jahreslohnsteuerbescheinigung an die Steuerverwaltung. Wir gehen dabei davon aus, dass uns die Erfassung der steuerlichen Identifikationsnummer anhand der Lohnsteuerkarten möglich sein wird. Wenn dies in Einzelfällen nicht möglich ist, werden wir uns an den betroffenen Bezügeempfänger direkt wenden.
Es ist also aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich, dass Sie uns die steuerliche Identifikationsnummer gesondert mitteilen.