Im Vorgriff auf diese noch ausstehenden Änderungstarifverträge werden wir im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Baden-Württemberg die Tariferhöhung mit den Bezügen für den Monat April unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung auszahlen.
Die Tarifeinigung sieht ab 01.04.2011 eine allgemeine Erhöhung der Entgelttabellenwerte TV-L um 1,5% vor. Außerdem ist eine Einmalzahlung im Monat April in Höhe von 360 Euro (bezogen auf eine Vollbeschäftigung) vorgesehen.
Die Entgelttabellen finden Sie hier.
Den vollständigen Text der Tarifeinigung finden Sie hier.
In verschiedenen Pressemitteilungen ist von einer Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,3% die Rede. Hierbei wurde rechnerisch die Einmalzahlung 2011 mit einbezogen. Dieses Berechnungsverfahren ist jedoch nicht Teil der Tarifvereinbarung.