In der zwischen den Tarifvertragsparteien getroffene Tarifeinigung vom 10.03.2011 ist auch bereits eine Erhöhung der Tabellenentgelte für 2012 enthalten. Danach erhöht sich das Tabellenentgelt 2011 zum 01.01.2012 um 1,9 % und dieser neue Wert um einen Sockelbetrag von 17,00 Euro (bezogen auf eine Vollbeschäftigung). Diese Tariferhöhung, einschließlich eines Sockelbetrages, gilt auch für Beschäftigte, die sich in einer individuellen Endstufe befinden. Die Entgelttabellen finden Sie hier.
Das Ausbildungsentgelt für Auszubildenden erhöht sich zum 01.01.2012 ebenfalls um 1,9 %, jedoch anschließend nur um einen Sockelbetrag von 6 Euro. Die Entgelttabelle finden Sie hier.