Die Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung zum 01.01.2015 auf Grund des Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) werden im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn weitestgehend in das Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg übernommen.
Die Vorgriffsregelung des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zur Umsetzung des PSG I in das Beihilferecht haben wir am 30.01.2015 vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen erhalten.
Die Umsetzung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, die erforderlichen Arbeiten möglichst zeitnah fertig zu stellen.
Beihilfeansprüche, die sich aus einer entsprechenden Änderung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg ergeben, werden sobald wie möglich und rückwirkend zum 01.01.2015 berücksichtigt.