Umsetzung Pflegestärkungsgesetz I
Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung auf Grund des Pflegestärkungsgesetz I werden grundsätzlich auch im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in das Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg übernommen. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen sowohl im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft als auch im Landesamt für Besoldung und Versorgung sind in Vorbereitung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derartige Neuregelungen in ihrer praktischen Umsetzung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden. Beihilfeansprüche, die sich aus einer entsprechenden Änderung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg ergeben, werden sobald wie möglich und rückwirkend zum jeweiligen Inkrafttreten berücksichtigt.