Die ursprünglich für den 01.01.2012 vorgesehene Verfahrenseinführung der “Elektronischen LohnSteuerAbzugs Merkmale” (ELStAM) wird sich verschieben. Lesen Sie hierzu bitte hier.
Wir werden von Amtswegen Ihre für das Jahr 2011 gespeicherten Lohnsteuermerkmale (einschließlich etwaiger Freibeträge) in das Jahr 2012 übertragen. Wenn sich also Ihre Steuermerkmale für das Jahr 2012 nicht ändern, brauchen Sie nichts weiteres zu veranlassen. Ergibt sich für 2012 eine Änderung Ihrer Steuermerkmale oder Ihres Freibetrags, so stellt Ihnen Ihr Finanzamt eine Bescheinigung über die erfolgte Änderung aus. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Bei einer Einstellung ab dem Jahr 2012 bitten wir um Vorlage der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. einer Ersatzbescheinigung des Finanzamts oder einer Kopie des Informationsschreibens der Steuerverwaltung über Ihre gespeicherten Lohnsteuermerkmale. Die Berechnung und Einbehaltung der Lohnsteuer erfolgt dann, bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens, nach den nachgewiesenen Merkmalen.