Das Haushaltsbegleitgesetz vom 14.02.2012 wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 24.02.2012, S. 25 veröffentlicht.
Die Beihilfeverordnung wurde wie folgt geändert:
Der Beihilfebeitrag nach § 6a Absatz 2 BVO zum Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus wird auf 22 Euro monatlich erhöht.
Die Kostendämpfungspauschale nach § 15 Absatz 1 Satz 5 BVO wird erhöht. Nähere Informationen zu den einzelnen Beträgen finden Sie hier. Die erhöhte Kostendämpfungspauschale gilt für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2011 in Rechnung gestellt sind.
Weitere Erläuterungen erfolgen voraussichtlich im Rahmen einer gesonderten Information zu einer der nächsten Gehaltsmitteilungen.