Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit weisen wir darauf hin, dass bei Erkrankungen im Ausland ein erhöhtes Kostenrisiko besteht, das durch eine Auslandskrankenversicherung ausgeglichen oder zumindest reduziert werden kann.
Nach der geltenden Beihilfeverordnung des Finanzministeriums Baden-Württemberg sind Krankheitskosten, die während eines Aufenthalts im Ausland entstehen, nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie im Inland entstanden und beihilfefähig gewesen wären (Kostenvergleich). Höhere Kosten können im Ausland sowohl bei ambulanten als auch bei stationären Behandlungen anfallen.
Bei innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entstandenen Krankheitskosten -einschließlich stationärer Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern (dazu zählen nicht die Privatkliniken)-, ist ein Kostenvergleich regelmäßig nur dann vorgeschrieben, wenn gebietsfremden Personen höhere Preise als ansässigen Personen berechnet werden.
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Rücktransporte und Rettungsflüge vom Urlaubsort (auch innerhalb der Bundesrepublik) zum Wohnort generell nicht beihilfefähig sind.
Auslandskrankenversicherungen bieten z.B. private Krankenversicherungen, Banken und Automobilclubs an.
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