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Nur für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamten/-innen sowie für die technischen Beamten/-innen der Landesfeuerwehrschule

Artikel 09. Mai 2014

Nur für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamten/-innen sowie für die technischen Beamten/-innen der Landesfeuerwehrschule

Ab dem 01. Juli 2014 wird die Krankenversichertenkarte für alle aktiven bzw. in der Elternzeit oder in der Pflegezeit nach § 74 LBG befindlichen heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten/Polizeivollzugsbeamtinnen und für die technischen Beamten/Beamtinnen der Landesfeuerwehrschule Bruchsal eingeführt.
Die Krankenversichertenkarten werden ab dem 16. Juni 2014 an die Privatanschrift der jeweiligen Heilfürsorgeberechtigten übersandt.
Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden eingehalten.

Die bisherigen Behandlungsausweise für ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Bitte geben Sie nach Erhalt der Krankenversichertenkarte noch bei Ihnen vorhandene Behandlungsausweise bei Ihrer Personalverwaltung ab.

Sollten Sie als Berechtigter/Berechtigte

  • keine Krankenversichertenkarte oder
  • eine schadhafte Krankenversichertenkarte

erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich schriftlich oder über das Kundenportal unter Angabe des Beanstandungsgrundes und Ihrer Erreichbarkeit (Telefon oder E-Mail-Adresse) an die Heilfürsorgestelle. Bitte geben Sie bei schriftlichen Mitteilungen Ihre Personalnummer an.
Weitere Informationen und Verfahrenshinweise finden Sie hier.