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Schweinegrippe

Artikel 04. November 2009

Schweinegrippe

Keine Beihilfe zu Impfungen gegen die Schweinegrippe (Neue Grippe)!

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat uns im Zusammenhang mit der Schweinegrippe auf Folgendes hingewiesen:

Die Impfung ist für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige – wie auch für alle anderen Personen – kostenlos und muss von diesen nicht bezahlt werden. Die Kosten werden von dem hierfür im Land eingerichteten Fonds getragen, an dem sich neben anderen auch das Land als Beihilfeträger beteiligt. Konkret bedeutet dies, dass sowohl für die Impfung als auch für die hiermit verbundene ärztliche Aufklärung über Impfrisiken etc. für eine privatärztliche Abrechnung kein Raum bleibt. Der Arzt ist zu einer gesonderten Rechnungsstellung über die Verimpfung nicht befugt. Auf Grund der pauschalen Kostentragung sind im Zusammenhang mit der Schutzimpfung individuell geltend gemachte Aufwendungen daher nicht beihilfefähig, eventuell eingereichte Aufwendungen werden von der Beihilfe nicht erstattet.

Allgemeine Informationen zu Impfungen im Rahmen der Beihilfe finden Sie hier.

Keine Heilfürsorge zu Impfungen gegen die Schweinegrippe (Neue Grippe)!

Die Impfung von Heilfürsorgeberechtigten erfolgt ausschließlich durch den polizeiärztlichen Dienst. Die Kosten werden ebenfalls vom dem hierfür im Land eingerichteten Fonds getragen, so dass auch den Heilfürsorgeberechtigten keine Kosten entstehen. Eine Impfung durch den Haus- bzw. Facharzt kann nicht über die Heilfürsorge abgerechnet werden. Eine privatärztliche Impfung / Behandlung wird grundsätzlich nicht von der Heilfürsorge erstattet.

Informationen des Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zur Impfungen gegen die Schweinegrippe (Neue Grippe) finden Sie hier.