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Steuerfreibeträge / Elektronische Lohnsteuerkarte

Artikel 08. November 2012

Steuerfreibeträge / Elektronische Lohnsteuerkarte

Steuerfreibeträge für 2013 unbedingt beim Finanzamt beantragen

Beginnend ab 2013 werden Ihre Steuermerkmale nur noch über das ELStAM-Verfahren (ElektronischeLohnSteuer AbzugsMerkmale) direkt vom Bundeszentralamt für Steuern an den Arbeitgeber übermittelt. Wir werden auf dieses Verfahren ab dem 01.03.2013 umstellen. Zu dieser Umstellung erhalten Sie noch gesonderte Informationen.

Bis zur Umstellung auf das ELStAM-Verfahren werden wir vorläufig die uns vorliegenden Steuermerkmale aus dem Jahr 2012 der Lohnsteuerberechnung zugrunde legen. Sollten bereits für das Jahr 2013 durch das Finanzamt Steuermerkmale (z.B. Lohnsteuerklasse oder Freibetrag) geändert worden sein (mittels Bescheinigung des Finanzamts), werden auch diese Änderungen berücksichtigt.

Die vorläufigen Merkmale werden dann beim Einsatz des ELStAM-Verfahrens durch die vom Bundeszentralamt übermittelten Steuermerkmale ersetzt.

Bitte beachten Sie, dass Lohnsteuerfreibeträge für das Jahr 2013 neu beim Finanzamt beantragt werden müssen. Unterbleibt diese Antragstellung, sind für 2013 keine Freibeträge beim Bundeszentralamt gespeichert. Es werden also auch vom Bundeszentralamt an uns als Arbeitgeber keine Freibeträge übermittelt.

Den Antrag auf eine Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag) für 2013 können Sie über den nachstehenden Link auf den Formularservice der Steuerverwaltung herunterladen. Formularservice

Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2013

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wird ab dem 01.03.2013 das elektronische Verfahren ELStAM (für „Elektronische LohnSteuerAbzugs Merkmale“) anwenden. Für Ihren Lohnsteuerabzug werden ab diesem Zeitpunkt die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten (wie Steuerklasse, Freibeträge und Religion) zugrunde gelegt und in Ihrer Gehaltsmitteilung ausgewiesen. Die vorläufig aus dem Jahr 2012 übernommenen Steuermerkmale werden durch die Daten des Bundeszentralamts für Steuern ersetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.