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Turnusmäßige Auskunft über die Versorgungsanwartschaft zum Stichtag 01.01.2017

Artikel 17. November 2016

Turnusmäßige Auskunft über die Versorgungsanwartschaft zum Stichtag 01.01.2017

Das Land Baden-Württemberg wird als das erste Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten alle fünf Jahre - erstmals zum Stichtag 01.01.2017 - eine turnusmäßige Versorgungsauskunft erteilen.

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