Heilfürsorge
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen zur Heilfürsorge gelten nur für heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule, des Vollzugs- und Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes. Heilfürsorgeberechtigt sind nur diese Personen, nicht deren Angehörige.
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- Informationen zu den wesentlichen Regelungen des Heilfürsorgerechts für heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte in Ausbildung bei der Hochschule für Polizei des Landes Baden-Württemberg
- Informationen zu den wesentlichen Regelungen des Heilfürsorgerechts für Heilfürsorgeberechtigte des Landes Baden-Württemberg